Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders kenntlich gemacht – gleichermaßen auf alle Geschlechter.

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Panke Personalconsulting GmbH (nachfolgend: PPP) und ihren Auftraggebern (nachfolgend: Kunde) im Bereich der Personalvermittlung, soweit nicht durch einen gesonderten Vertrag abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

2. Vertragsgegenstand ist die Vermittlung von Kandidaten zur Besetzung der im Auftrag bzw. in der Auftragsbestätigung benannten Positionen. Die Auftragserteilung ist formfrei und kann schriftlich oder mündlich erfolgen.

2. Vertraulichkeit / Datenschutz

1. PPP behandelt alle vom Kunden übermittelten Informationen vertraulich und verwendet diese ausschließlich im Rahmen des konkreten Vermittlungsauftrags.

2. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Personalvermittlung übermittelten Bewerberdaten gemäß den Vorgaben der DSGVO nur für den vorgesehenen Zweck zu verarbeiten.

3. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu ergreifen.

4. Beide Parteien verpflichten sich, über sämtliche im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Informationen Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus.

3. Honorar

1. Kommt zwischen einem von PPP vorgestellten Bewerber und dem Kunden oder einem rechtlich oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen ein Arbeits- oder Dienstvertrag zustande, steht unwiderleglich fest, dass dieser Vertragsabschluss auf die Vermittlungstätigkeit von PPP zurückzuführen ist.

2. Wenn nicht anders eindeutig vereinbart, schuldet in diesem Fall der Kunde PPP ein Vermittlungshonorar in Höhe von 30 % des vereinbarten Bruttojahresgehalts des vermittelten Bewerbers, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zum Bruttojahresgehalt zählen neben dem Grundgehalt auch Sonderzahlungen, Boni, Gratifikationen, 13./14. Monatsgehälter und geldwerte Vorteile. Ein Dienstwagen wird pauschal mit 5.000 Euro berechnet.

3. Das Honorar wird mit Abschluss des Arbeits- oder Dienstvertrages, spätestens aber mit Arbeitsaufnahme des vermittelten Bewerbers, ohne Abzug fällig.

4. Der Kunde verpflichtet sich, PPP unverzüglich über den Vertragsabschluss bzw. die Tätigkeitsaufnahme zu informieren und auf Anforderung Auskunft über die Höhe und Zusammensetzung des Bruttojahresgehalts zu erteilen.

5. Abweichende Honorarsätze oder Sonderkonditionen bedürfen der Schriftform.

4. Inserate und Vorstellungskosten

1. Kosten für Stellenanzeigen und Inserate trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vorstellungskosten (z. B: Reise-, Übernachtungs- oder Bewirtungskosten) von Bewerbern trägt der Kunde. Fahrtkosten werden dabei mit 35 cent/km berechnet, sonstige Kosten wie Hotelübernachtungen o.ä. gegen Beleg.

5. Haftung

1. PPP übernimmt keine Haftung für die fachliche, persönliche oder charakterliche Eignung der vorgestellten Bewerber.

2. Die Auswahlentscheidung liegt ausschließlich beim Kunden. Mit Beginn des Arbeits- oder Dienstverhältnisses übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung.

3. PPP haftet nicht für Handlungen, Erklärungen oder Pflichtverletzungen des vermittelten Bewerbers.

6. Gewährleistung

1. Die Vermittlung erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

7. Andere Vertragsverhältnisse

1. Wird zwischen dem Kunden und einem von PPP vorgestellten Kandidaten kein Arbeitsvertrag, sondern ein anderes Vertragsverhältnis (z.B. freier Mitarbeiter- oder Handelsvertretervertrag) begründet, gelten die Regelungen dieser AGB entsprechend.

2. Das Vermittlungshonorar beträgt in diesem Fall ebenfalls 30 % des vereinbarten Bruttojahreseinkommens.

3. Besteht die Vergütung ausschließlich aus erfolgsabhängigen Zahlungen und lässt sich dadurch das Jahreseinkommen nicht bestimmen, wird eine Pauschale von 15.000 € netto fällig.

Sollte statt der Begründung des Beschäftigungsverhältnisses der Kunde mit der vermittelten Person ein sonstiges Vertragsverhältnis begründen, insbesondere ein Handelsvertretungsvertragsverhältnis oder freies Mitarbeiterverhältnis, gelten die übrigen Regelungen analog. Das Vermittlungshonorar beträgt in diesem Fall 30% des Bruttojahreseinkommens, wobei im Falle einer ausschließlich erfolgsabhängigen Vergütung und damit einer fehlenden Bestimmbarkeit des Honorars eine Pauschale von Euro 10.000, – netto geschuldet ist. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich fixiert werden.

8. Schlussbestimmung

1. PPP sichert zu, dass eine Einwilligung der Bewerber zur Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten vorliegt.

2. Der Kunde versichert, dass der beauftragende Mitarbeiter zur rechtsverbindlichen Auftragserteilung bevollmächtigt ist.

3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist  soweit gesetzlich zulässig  Bonn.